Immobilienkredit 24

April 30, 2009

Wohnflächenberechnung, welche Flächen sind anrechenbar ?

Filed under: Immobilienkredit — Redakteur @ 12:36 am

Um die Wohnfläche einer Wohnung in der Wohnflächenberechnung richtig zu ermitteln, ist es wichtig die WoflV ( Wohnflächenverordnung ) zu kennen.

Dort ist vorgegeben, dass die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören zur Wohnfläche zählt.

Nicht zur Wohnfläche gehören demnach: Zubehörräume wie z.b. Keller, Dachböden, Abstellräume (außerhalb der Wohnung) und Garagen.

Bei der Wohnflächenberechnung sind folgende Flächen anzurechnen:

Zu 100 % anrechenbar sind die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer

lichten Raumhöhe von mindestens zwei Metern.

Zu 50 % anzurechnen sind die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Raumhöhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern. Das ist in ausgebauten Dachgeschossen der Fall. Ferner die Fläche von Wintergärten, Schwimmbädern u.ä. und ebenfalls von Räumen die nach allen Seiten geschlossenen sind.

Nicht zur Wohnfläche gehören die Grundflächen von Räumen oder Raumteilen mit einer lichten Raumhöhe von weniger als einem Meter.

Bei Balkonen, Loggien und Dachgärten können deren entstehende Grundfläche zur Ermittlung der Wohnfläche je nach Wohnwert des entsprechenden Bauteils bis zur Hälfte der Wohnfläche angerechnet werden.

Sollte Unsicherheit über die wirkliche Wohnflächenberechnung vorliegen, kann man das z.b. durch einen Architekten überprüfen lassen.

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