Immobilienkredit 24

August 20, 2007

Ansprüche in höchstens sechs Monaten geltend machen

Filed under: Immobilienbewertung — admin @ 1:10 am

(OVB) Vermieter haben nicht alle Zeit der Welt, um ihre Ansprüche gegenüber Mietern geltend zu machen. Diese Einschätzung resultiert aus einer Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 123/05. Konkret bedeutet dies: Ein Hauswirt muss innerhalb nur sechs Monaten, nachdem sein Mieter ausgezogen ist, eigene Ansprüche, vor allem solche finanzieller Art, geltend machen. Passiert dies nicht, ist der Mieter fein raus. Er braucht dann nicht mehr zu zahlen. Wichtig: Jene sechsmonatige Verjährungsfrist beginnt mit dem Auszug des Mieters und nicht mit dem Ende des Mietvertrages.

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