Immobilienkredit 24

March 25, 2010

Wozu werden Mietkautionen veranschlagt?

Filed under: Immobilienvermietung — sant @ 9:00 am

Mit einer Mietkaution sichert sich der Vermieter vor Forderungen, die im Mietverhältnis entstehen können ab. Gesetzlich gibt es für den Mieter keine Verpflichtung, eine Mietkaution zu zahlen. Die Praxis sieht hier allerdings anders aus. Wenn sie in eine Wohnung einziehen möchten, kommt es in der Regel erst zur Unterzeichnung des Mietvertrages, wenn die Mietkaution gezahlt wurde.

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August 20, 2007

Neuer Vermieter ist Ansprechpartner

Filed under: Immobilienvermietung — admin @ 1:13 am

(OVB) Es gibt beinahe ungezählte Gründe, weshalb Mieter und Wohnungseigentümer Probleme miteinander haben können. Da geht es um Mängel in der Wohnung, um Renovierungen und auch um Mietkürzungen, um einem Hauswirt Beine zu machen. Aber wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Wohnung verkauft worden ist und der Mieter es mit einem neuen Eigentümer zu tun hat? Ein interessantes Urteil kommt in diesem Zusammenhang vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 284/05. Die wichtigsten Aussagen: Hat der Mieter Stress mit seinem Hauswirt, weil tatsächliche oder vermeintliche Mängel an der Wohnung nur unzureichend behoben worden sind, muss er sich nach dem Verkauf der Wohnung mit dem neuen Eigentümer auseinander setzen. Dieser tritt nämlich auch in die Pflichten des Verkäufers ein. Aber: Hatte der Mieter zuvor aus nahe liegenden Gründen, nämlich weil die Mängel nicht sachgerecht behoben worden waren, die Miete gekürzt, so müssen die ausstehenden Zahlungen dem vorherigen Eigentümer und Wohnungsverkäufer überwiesen werden.

Geld zurück vom Vermieter

Filed under: Immobilienvermietung — admin @ 1:12 am

(OVB) Um die Schönheitsreparaturen gibt es andauernd Stress zwischen Mietern und Wohnungseigentümern. Diese verlangen von ihren Mietern oft mehr als erlaubt. Und die Mieter wiederum wollen weniger, als sie eigentlich müssten. Ein recht interessantes Urteil kommt in diesem Zusammenhang vom Landgericht (LG) Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 9 S 479/05. Im vorliegenden Fall befand sich die Mieterin offenbar in einem Rechtsirrtum. Kurz vor dem Auszug ließ sie noch Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchführen, obwohl sie dazu vertraglich nicht verpflichtet war. Die Malerarbeiten kosteten immerhin 2.700 Euro. Erst später erkannte die Mieterin, dass sie zu diesen, zumal kostspieligen, Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet war. Sie forderte deshalb von ihrem vorherigen Vermieter die Erstattung der Kosten. Doch dieser stellte sich, wie nicht anders zu erwarten, stur. Vor dem Landgericht Karlsruhe wurde der Hauswirt eines Besseren belehrt. In ihrer Entscheidung unter dem oben genannten Aktenzeichen verurteilten die Karlsruher LG-Richter den Vermieter zur Erstattung der Kosten.

Vermieter muss überzeugende Gründe vorlegen

Filed under: Immobilienvermietung — admin @ 1:11 am

(OVB) Die Neben- oder Betriebskostenabrechnung ist ein steter Quell für Streit zwischen Mietern und Vermietern. Ein für beide Seiten interessantes Urteil kommt vom Kammergericht (KG) Berlin unter dem Aktenzeichen 12 U 216/04. Kernaussage: Sind die Neben- bzw. Betriebskosten im Vergleich zum Vorjahr um mehr als zehn Prozent gestiegen, dann muss der Hauswirt und Vermieter diesen Anstieg plausibel begründen. Schafft er dies nicht, braucht der Mieter nicht zu zahlen.

Wohnung darf untervermietet werden

Filed under: Immobilienvermietung — admin @ 1:10 am

(OVB) Einmal mehr bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) seine schon etwas ältere Rechtsauffassung, wonach Mieter eine Wohnung untervermieten dürfen, wenn sie ihre finanziellen Belastungen verringern möchten. Die BGH-Entscheidung trägt das Aktenzeichen VIII ZR 4/05. Im vorliegenden Fall war der Wunsch nach einer Untervermietung nur allzu verständlich, weil der Mieter aus beruflichen Gründen umziehen und in der Nähe seines neuen Büros ebenfalls eine Bleibe anmieten musste. Diese neue Wohnung sollte dann der Lebensmittelpunkt des Mieters sein. Um keine doppelte finanzielle Belastung zu haben, strebte der Mieter deshalb die Untervermietung seiner alten Wohnung an. Das ist erlaubt, entschied das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH.

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