Immobilienkredit 24

September 14, 2009

Wohnen in Isselburg – Das Paradies

Filed under: Immobilienkauf — Redakteur @ 8:07 am

Immer mehr Wohnungssuchende schauen nach Städten, die viel Grünlandschaft besitzen. An oberster Stelle stehen hier familienfreundliche Orte, wo die Eltern unbesorgt etwas mit Kindern unternehmen, oder sie ohne Bedenken auf einem Spielplatz spielen lassen Ihren Können. Denn in dicht besiedelten Städten kann vieles passieren. Zu viele Raser, zu viele Straßen und störende Abgase, die die Luft verschmutzen und dadurch ein sorgenfreies Leben unmöglich machen. Ziel ist in eigentlich ein ruhiger Wohnort, wo Familien sich zurückziehen Können.

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August 20, 2007

Teure Naivität

Filed under: Immobilienkauf — admin @ 1:11 am

(OVB) Blauäugigkeit beim Immobilienkauf kann ziemlich teuer werden. Etwa wenn der Erwerber deutlich mehr für ein Objekt bezahlt, als dieses wert ist. Allerdings hat man in solch einem Fall kaum Chancen, den Immobilien-Verkäufer wegen Preiswuchers schadenersatzpflichtig zu machen. So lautet die Quintessenz einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen V ZR 147/05. Als Kaufinteressent sollte man sich demnach rechtzeitig darüber klar werden, ob das Objekt der Begierde den geforderten Preis wert ist. Eine späte, eben nach dem Kauf, Einsicht ist zwar ärgerlich, muss der Käufer aber letztlich klaglos hinnehmen. Auch wenn sie ziemlich teuer wird.

Mehr Rechte für Immobilien-Käufer

Filed under: Immobilienkauf — admin @ 1:09 am

(OVB) Selbst wenn eine Ware oder, wie im vorliegenden Fall, sogar eine Immobilie lediglich einen geringen Mangel aufweist, darf ein Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. So lautet die Quintessenz einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen V ZR 173/05. Im vorliegenden Fall hatten die späteren Kläger ein Haus für knapp 100.000 Euro erworben. Bei der Übergabe bemerkten die Käufer und Eigentümer dann einen Feuchtigkeitsschaden, auf den sie den Verkäufer aufmerksam machten. Nach einer darauf folgenden Kalkulation hätte die Schadenbeseitigung noch nicht einmal 3.000 Euro gekostet. Doch darauf wollten sich die Käufer und Eigentümer nicht einlassen. Stattdessen verlangten sie eine Rückabwicklung des Kaufvertrags. Und darauf wiederum wollte der vorherige Eigentümer und Verkäufer partout nicht eingehen. Musste er aber, entschied das höchste deutsche Zivilgericht unter dem zuvor erwähnten Aktenzeichen. Das Urteil ist dahin gehend besonders interessant, weil die Rechtsprechung bislang bei vergleichsweise geringen Schäden, die – wie es im Jargon heißt – aus einer „unerheblichen Pflichtverletzung“ resultierten, nicht auf eine Rückabwicklung eines Kaufvertrags bestanden hat. In solchen Fällen war bis dato lediglich die Schadenbeseitigung zulasten des Verkäufers erforderlich.

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