In Großstädten mit gutem Arbeitsplatzangebot und guter Infrastruktur lohnt es sich, eine Immobilie oder eine Wohnung zu besitzen. Dabei muss die Wohnung oder das Haus nicht selbst bewohnt werden – ein Kauf kann rein zur Altersvorsorge dienen. Wichtig ist, dass die Mieteinnahmen auf jeden Fall höher ausfallen als die monatliche Belastung der Finanzierung für den Eigentümer. Schließlich soll die Immobilie bei einer Vermietung gewinnbringend genutzt werden, d.h. es müssen sämtliche Finanzierungs- und Nebenkosten sowie Rücklagen abgedeckt sein.
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Sieht man sich den Bau oder Kauf des eigenen Heimes unter dem Aspekt der Finanzanlage an, stellt diese finanzielle Transaktion nur eine von vielen Möglichkeiten dar, sein Geld anzulegen.
Sicherlich bietet eine Kapitalanlage in festverzinsliche Papiere oder Investmentfonds auch eine geeignete Variante, Geld gewinnbringend zu investieren. Doch bietet die Entscheidung und Finanzierung für die eigenen vier Wände auch noch weitaus mehr Vorteile.
Neben der Verbesserung der Lebensqualität, kann Wertbeständiges geschaffen werden, man ist weitestgehend vor einer Inflation geschützt und kann bereits in der Gegenwart etwas für den späteren Ruhestand unternehmen.
Die Investition in Wohneigentum bietet allein rechnerisch enorme Vorteile und verbessert die persönliche Bilanz. Wer lebenslang keine Miete mehr zahlen muss, kann statt dessen in die eigene Tasche wirtschaften. Angesichts der Tatsache, dass Mieten tendenziell ansteigen, wird die Attraktivität des eigenen Heimes nochmals erhöht. (more…)
Wer baut, tut dies in der Regl nur einmal im Leben. Schließlich handelt es sich, finanzkräftige Zeitgenossen ausgeschlossen, um die größte finanzielle Transaktion im Leben der meisten Menschen. Und die Wenigsten können dieses ohne Kredite.
Somit können nur die wenigsten die volle Summe hinblättern und sind vielmehr gezwungen, ein meist großvolumiges Darlehen aufnehmen zu müssen.
Dabei muss man naturgemäß die wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen, damit über viele Jahre und Jahrzehnte gewährleistet werden kann, die monatlichen Raten zu bezahlen. Wer da zu knapp kalkuliert und die wirtschaftlichen Verhältnisse unrealistisch einschätzt, findet sich schnell bei einer Zwangsversteigerung wieder.
Naturgemäß sehen da Banken genau hin, bevor sie ein Darlehen vergeben. Auch soll der Verbraucher selber vor einer unkalkulierbaren Verschuldung geschützt werden.
Aus diesem Grunde überprüfen alle Geldgeber genau die zur Verfügung stehenden Einnahmequellen; auch im Hinblick auf eine lange Verfügbarkeit. Finanzielle Spielräume sollten in keinem Falle zu eng gesteckt werden, damit der Darlehensnehmer auch unvorhersehbare Kosten decken kann. Diese fallen naturgemäß in jedem Haushalt an und wer da nicht entsprechend liquide ist, stößt unweigerlich auf Versorgungslücken.
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Nach wie vor gehört die eigene Immobilie zu den Werten, die dazu beitragen, die Lebensqualität zu verbessern, Wertbeständiges zu schaffen und den tendenziell steigenden Mieten zu entkommen. Aber verstärkt wird in zunehmender Weise auch der Wunsch vieler Zeitgenossen, das eigene Heim als Altersvorsorge zu nutzen.
Idealerweise sollte das Darlehen / Kredite bis zum Eintritt in den Ruhestand abgezahlt sein, damit der Häuslebauer kostenfrei wohnen kann. Jedoch spielen nicht nur Überlegungen, die auf die Zukunft gerichtet sind, eine Rolle.
Wer weiterhin zufrieden und sorgenfrei leben möchte, sollte für eine solide Finanzierung sorgen. Dazu gehören bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise das Eigenkapital. Auch wenn die Branche mittlerweile Varianten anbietet, die eine Immobilienfinanzierung mit leeren Taschen anpreist, gelten eigene Mittel als immer noch wichtiger Bestandteil. Je höher diese ausfallen, umso weniger Geld muss zusätzlich aufgenommen werden. Hinzu kommt, dass man sich mit einem dicken Portemonnaie eine wesentlich bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Geldgeber verschafft. Als ideal erweisen sich 20 bis 30 Prozent an Eigenkapital, das mit Eigenkapitalersatzleistungen auch noch aufgestockt werden kann.
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(OVB) Manche Hauseigentümer wundern sich nicht schlecht und sind ziemlich erschrocken, sobald ihnen Post von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf den Tisch des Hauses flattert. Wenn darin so genannte Anliegerbeiträge, etwa für den Ausbau einer am Grundstück entlang laufenden Straße, gefordert werden, kann das schnell etliche Tausend Euro kosten. Um einen solchen Fall ging es kürzlich vor dem Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein in einem Verfahren unter dem Aktenzeichen 9 B 52/04. Kernaussage des Urteils: Immobilieneigentümer müssen selbst dann besagte Anliegerbeiträge für den Ausbau bzw. die Neugestaltung einer Straße zahlen, wenn sie mit den Arbeiten nicht einverstanden sind.
(OVB) Mit den so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen, dabei handelt es sich in der Regel um handwerkliche Arbeiten, können jedes Jahr bis 600 Euro von der eigenen Steuerschuld abgezogen werden. Vor allem Handwerker freuen sich, dies zeichnet sich schon seit längerem ab, über den damit verbundenen Auftragsschub. Aber besonders flexibel sind Steuerzahler beim Abrechnen dieser „haushaltsnahen Dienstleistungen“ nicht. Dies zeigt eine Entscheidung vom Finanzgericht (FG) Nürnberg unter dem Aktenzeichen IV 33/2005. Kernaussage des Urteils: Die handwerklichen Arbeiten müssen, damit der Steuerzahler die Kosten mit dem Finanzamt abrechnen kann, innerhalb des Hauses und dürfen nicht außerhalb ausgeführt werden. Im vorliegenden Fall wollte der Fiskus-Kunde die Kosten einer Textilreinigung Steuern sparend geltend machen. Das allerdings ist nicht erlaubt, so die Nürnberger Finanzrichter.
(OVB) Wenn eine Wohnung von Schimmel befallen ist, sollte man als Eigentümer und auch als Mieter zuerst einmal daran denken, die Räume regelmäßig zu lüften. Falls dies auch noch nicht reicht und der Schimmel nicht verschwindet, ist wohl irgendetwas mit der Substanz der Immobilie nicht in Ordnung. In solchen Fällen muss der Eigentümer für Abhilfe sorgen. Tut er das nicht, darf der Mieter die Miete kürzen. Bei einem Verfahren vor dem Landgericht (LG) Aurich ging es unter dem Aktenzeichen II T 51/05 um die Frage, wie häufig Lüften man von einem Mieter erwarten darf. Der Hauswirt hatte seinen Mieter angewiesen, die Wohnung immerhin viermal am Tag und dies gleich 15 Minuten lang zu lüften. Zuvor sollte die Heizung abgestellt und danach wieder angedreht werden. Diese Häufigkeit hielten die Landrichter aus Aurich für nicht zumutbar. Beinahe logische Folge: Der Wohnungseigentümer und Hauswirt muss schon selbst für die Entfernung des Schimmelbefalls sorgen. Tut er dies nicht, dürfen die Mieter den Mietzins zu Recht kürzen.
(OVB) Manche Vermieter sind recht flott, andere lassen sich Zeit mit einer Nebenkostenabrechnung. Das ist für Mieter recht misslich, sofern ihnen noch eine Erstattung winkt, die der Hauswirt wegen fehlender Abrechnung nicht herausrücken will oder kann. Wenn sanfter Druck und mehrmalige Aufforderung seitens der Mieter oder gar von Gerichten unterer Instanzen nicht fruchten, kann sogar ein Zwangsgeld oder eine Zwangshaft angeordnet werden, um dem Vermieter auf die Sprünge zu helfen. So der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Aufsehen erregenden Entscheidung unter dem Aktenzeichen I ZB 94/05.