Die Realisierung des Wohntraumes gehört zu den größten Anschaffungen im Leben der meisten Menschen. Wer da sicher und abgestimmt auf die eigenen finanziellen Spielräume abzahlen will, muss nicht nur rechtzeitig die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausloten, sondern auch die passende Finanzierungsvariante finden. Das ist sicher wie auch eine dauerhafte Haarentfernung.
In jedem Falle sollte sicher gestellt werden, dass man als Darlehensnehmer, der gegebenenfalls über Jahrzehnte Leistungsverpflichtungen eingegangen ist, über ein geregeltes Monatseinkommen verfügt. (more…)
(OVB) Wer ein Eigenheim baut oder kauft, der wird dies nur können, wenn ihm eine Bank, eine Sparkasse oder ein anderer Gläubiger ein Hypotheken-Darlehen gibt. Damit die Geldhäuser ihr eigenes Risiko bei der Kreditvergabe weit gehend realistisch einschätzen können, lassen sie in der Regel ein Wertgutachten über das Objekt der Begierde anfertigen. Bislang wälzten die Institute die Kosten auch teurer Gutachten auf den Kreditnehmer ab. Sehr zum Unmut der Verbraucherzentralen in Deutschland. Deshalb klagte die Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen vor dem Landgericht (LG) Stuttgart gegen diese unter Geldgebern übliche Praxis. Die Kritik der Verbraucherschützer daran, dass Darlehensgeber die Kosten teurer Wertgutachten auf die Kreditnehmer abwälzen, teilte das Landgericht der Schwabenmetropole in seiner Entscheidung unter dem Aktenzeichen 20 O 9/07. Die Stuttgarter LG-Richter sahen darin eine unangemessene Benachteiligung von Kreditnehmern. Schließlich sei es überwiegend im Interesse der Geld gebenden Institute, den Wert einer zu finanzierenden Immobilie weit gehend realistisch zu bestimmen, um so das – wie gesagt – eigene Risiko bei der Kreditvergabe zu kalkulieren. Nach ihrem Sieg vor dem Stuttgarter Landgericht empfehlen die Verbraucherzentralen in Deutschland nun unisono, dass Darlehensnehmer, die seinerzeit die Kosten eines Wertgutachtens tragen mussten, diese bei ihren Gläubigern zurückholen. Betroffene finden einen Musterbrief im Internet unter www.verbraucherzentrale-nrw.de.