Immobilienkredit 24

August 20, 2007

Eigenheim muss nicht verkauft werden

Filed under: Immobilienverkauf — admin @ 1:11 am

(OVB) Mit dem Hartz-IV-Gesetz wird Arbeitslosen finanziell durchaus einiges zugemutet. Allerdings dürfen es die Sozialbehörden in Deutschland auch nicht übertreiben. Diese Einschätzung ergibt sich aus einer Entscheidung vom Sozialgericht (SG) Detmold unter dem Aktenzeichen S 9 AS 123/05 ER. Im vorliegenden Fall verlangten die Sozialbehörden von einem Arbeitslosen, dass er sein Eigenheim verkaufen sollte, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Vor allem mit dem Argument, dass das Grundstück die vom Gesetzgeber gezogene maximale Größe überschritt. Deshalb wollten die Sozialbehörden die staatlichen Leistungen an den Langzeitarbeitslosen nur als Darlehen gewähren. Und dieses Darlehen sollte durch eine Grundschuld auf das Eigenheim abgesichert werden. Das Detmolder Sozialgericht spielte dort allerdings nicht mit. Es sei unzulässig, die staatliche Unterstützungsleistung von einer derartigen Sicherheit abhängig zu machen. Grundsätzlich müssten Hartz-IV-Empfänger Vermögenswerte, die die rechtlich vorgegebenen Grenzen überschritten, verwerten. Aber im vorliegenden Fall sei es durchaus auch erlaubt, ein Zimmer im Haus unterzuvermieten, um so die finanzielle Situation zu verbessern. Eine Zwangsverwertung der Immobilie sei deshalb vorläufig nicht zulässig.

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