Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie sanieren wollen, können von den verschiedenen Fördertöpfen des Bundes und der Länder profitieren. Jedoch ist es mit den Steuervorteilen selten geworden in deutschen Landen. Wer nicht gerade ein Denkmal sein Eigen nennt oder sein Eigenheim vermietet, muss die Finanzierung in den meisten Fällen selbst stemmen. Das soll sich ab dem nächsten Jahr ändern.
Bereits im Sommer dieses Jahres wurde ein Gesetzesentwurf vorgestellt, nachdem es nicht entscheidend ist ob man die Immobilie vermietet oder selbst bewohnt. Wer saniert und dabei den Energieverbrauch senkt, sollte von steuerlichen Vorteilen profitieren können. Ob dieses Steuergeschenk so wirklich kommen wird, ist allerdings alles andere als sicher. Der Bundesrat verweigert bisher seine Zustimmung, da der Bund finanzielle Unterstützung bei Ländern und Gemeinden sucht. Derzeit berät sich der Vermittlungsausschuss über diese Situation, scheint sich aber auch nicht wirklich einig werden zu können.
Zugunsten der Energiewende sollte möglichst bald eine Entscheidung gefunden werden. Bisher kommen nur Eigenheimbesitzer in den Genuss von Förderung, wenn sie eine Rundherumerneuerung ihres Objektes vornehmen. Das Gebäude muss nach der Modernisierung wenigstens 15 Prozent weniger Energie verbrauchen als zuvor, um Zuschüsse zu den Maßnahmen zu erhalten. Das erfordert aber sehr hohe Investitionen, die sich die meisten Eigentümer nicht zumuten wollen. Durch die Neuregelung sollen künftig auch Einzelmaßnahmen eine entsprechende Förderung erhalten. Doch Bund und Länder streiten noch über Übernahme der Kosten.