Über 60 Prozent der deutschen Mietwohnungen werden von Privatleuten angeboten. Zur Vermietung und zum Verkauf schalten diese in den meisten Fällen Immobilienmakler ein, die in der Regel ein finanzielles Interesse daran haben, diese auch zu vermitteln. Vom Erfolg und Erlös des Verkaufs hängt die Provision des Immobilienmaklers ab.
Der Maklervertrag
Der Anbieter der Immobilie schließt zum Zweck des Verkaufs einen Vertrag mit dem Immobilienmakler ab. Die rechtlichen Bestimmungen des Maklervertrags sind in den Paragraphen 652 bis 655 im Bürgerlichen Gesetzbuch zugrunde gelegt. Der Verkäufer hat dabei die Wahl zwischen drei Varianten. Beim einfachen Maklervertrag, muss der Makler nicht zwangsläufig tätig werden, da der Auftraggeber neben ihm auch noch weitere Makler beauftragen kann. Für den Verkäufer eignet sich diese Variante, wenn die zwischen den Maklern ein reger Wettbewerb herrscht und die Immobilie ein leicht zu veräußerndes Objekt darstellt.
Daneben gibt es den Alleinauftrag, bei dem sich der Auftraggeber für eine bestimmte Zeit an einen Makler rechtlich bindet. Hier verpflichtet sich der Makler den Verkauf intensiv voran zu treiben. Der Verkäufer darf in dieser Zeit keinen anderen Makler mit dem verkauf des Objekts beauftragen. Veräußert er dennoch über einen anderen Makler seine Immobilie, muss er dem eigentlichen Makler trotzdem seine Provision zahlen. Allerdings behält sich der Verkäufer bei diesem Maklervertrag das Recht vor, seine Immobilie selbst zu veräußern, ohne das der Makler einen Anspruch auf Provision erheben kann.
Im dritten Fall, dem qualifizierten Alleinauftrag, verpflichtet sich der Makler seinen Auftraggeber stetig über den Verlauf der Veräußerung im Bilde zu halten und den vorteilhaftesten Vertragsabschluss für den Verkäufer auszuhandeln. Der Auftraggeber darf während dieser Zeit nicht selbst tätig werden und muss, falls er eigene Interessenten auftreibt, diese erst an seinen Makler verweisen.
Klare und eindeutige Vertragsformulierung wichtig!
Da sich die Tätigkeiten der Immobilienmakler generell schwer nachweisen lassen, ist es umso wichtiger, einen detaillierten Maklervertrag aufzusetzen. Dieser sollte immer schriftlich verfasst werden und möglichst klar und verständlich formuliert werden. Daneben sollten Dinge, die dem Verkäufer wichtig sind, mit im Vertrag festgehalten werden. Dazu zählen insbesondere die Vertragsdauer, die genaue Art der Tätigkeit des Maklers sowie die Art und Weise der Berichterstattung gegenüber dem Verkäufer.
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