Kapitalanleger können unterschiedliche Möglichkeiten nutzen, ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Eine davon ist die Investition in die eigene Immobilie, die man nicht selbst bewohnen, sondern vermieten will.
Ein Festdarlehen setzt sich, wie beispielsweise ein Annuitätendarlehen auch, aus einem Zins- und Tilgungsanteil zusammen. Jedoch wird die Tilgung nicht an die Bank abgeführt, sondern angelegt, um durch diesen Vermögensaufbau am Ende der Laufzeit das Darlehen komplett tilgen zu können.
Die Tilgungsleistungen können wahlweise in festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, Aktienfonds, oder Versicherungen eingebracht werden. So wird zur Finanzierung der Immobilie ein tilgungsfreies Darlehen eingesetzt, auf das lediglich Zinsen eingezahlt werden müssen. Während der Laufzeit bleibt die Restschuld somit konstant. (more…)
Sieht man sich den Bau oder Kauf des eigenen Heimes unter dem Aspekt der Finanzanlage an, stellt diese finanzielle Transaktion nur eine von vielen Möglichkeiten dar, sein Geld anzulegen.
Sicherlich bietet eine Kapitalanlage in festverzinsliche Papiere oder Investmentfonds auch eine geeignete Variante, Geld gewinnbringend zu investieren. Doch bietet die Entscheidung für die eigenen vier Wände auch noch weitaus mehr Vorteile.
Neben der Verbesserung der Lebensqualität, kann Wertbeständiges geschaffen werden, man ist weitestgehend vor einer Inflation geschützt und kann bereits in der Gegenwart etwas für den späteren Ruhestand unternehmen.
Die Investition in Wohneigentum bietet allein rechnerisch enorme Vorteile und verbessert die persönliche Bilanz. Wer lebenslang keine Miete mehr zahlen muss, kann statt dessen in die eigene Tasche wirtschaften. Angesichts der Tatsache, dass Mieten tendenziell ansteigen, wird die Attraktivität des eigenen Heimes nochmals erhöht. (more…)
Die Realisierung des Wohntraumes gehört zu den größten Anschaffungen im Leben der meisten Menschen. Wer da sicher und abgestimmt auf die eigenen finanziellen Spielräume abzahlen will, muss nicht nur rechtzeitig die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausloten, sondern auch die passende Finanzierungsvariante finden.
In jedem Falle sollte sicher gestellt werden, dass man als Darlehensnehmer, der gegebenenfalls über Jahrzehnte Leistungsverpflichtungen eingegangen ist, über ein geregeltes Monatseinkommen verfügt. (more…)
Geht es um Haus und Hof, sind viele Hausbesitzer sehr genau, wenn es um die richtige Versicherungslösung geht. Dennoch bestehen Deutschland immer noch zu viele falsch versicherte Objekte. Oftmals sind die Gebäude im alten Versicherungsbedingungen versichert oder die Versicherungsrisiken sind in bedarfsgerecht. Auch bei der gleitenden Neuwertregelung gibt es immer noch falsch versicherte Gebäude.
Insbesondere die Risiken von Elementarschäden sind gefährlich. Auch Risiken wie Sturm und Hagel, Brand, Einbruch und Feuer sind Gefahren die für jedes Objekt bestehen. Hausbesitzer sollten daher prüfen, ob all diese Risiken in Ihrer Versicherung enthalten sind. Auch die Prüfung ob die Wohngebäudeversicherung schon nach dem gleitenden Neuwert berechnet wird, ist sinnvoll. So können Hausbesitzer sicherstellen, dass Ihr Haus auch in Zukunft ausreichend versichert ist und keine Unterdeckung entsteht.
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Wer baut, tut dies in der Regl nur einmal im Leben. Schließlich handelt es sich, finanzkräftige Zeitgenossen ausgeschlossen, um die größte finanzielle Transaktion im Leben der meisten Menschen.
Somit können nur die wenigsten die volle Summe hinblättern und sind vielmehr gezwungen, ein meist großvolumiges Darlehen aufnehmen zu müssen.
Dabei muss man naturgemäß die wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen, damit über viele Jahre und Jahrzehnte gewährleistet werden kann, die monatlichen Raten zu bezahlen. Wer da zu knapp kalkuliert und die wirtschaftlichen Verhältnisse unrealistisch einschätzt, findet sich schnell bei einer Zwangsversteigerung wieder.
Naturgemäß sehen da Banken genau hin, bevor sie ein Darlehen vergeben. Auch soll der Verbraucher selber vor einer unkalkulierbaren Verschuldung geschützt werden.
Aus diesem Grunde überprüfen alle Geldgeber genau die zur Verfügung stehenden Einnahmequellen; auch im Hinblick auf eine lange Verfügbarkeit. Finanzielle Spielräume sollten in keinem Falle zu eng gesteckt werden, damit der Darlehensnehmer auch unvorhersehbare Kosten decken kann. Diese fallen naturgemäß in jedem Haushalt an und wer da nicht entsprechend liquide ist, stößt unweigerlich auf Versorgungslücken.
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Nach wie vor gehört die eigene Immobilie zu den Werten, die dazu beitragen, die Lebensqualität zu verbessern, Wertbeständiges zu schaffen und den tendenziell steigenden Mieten zu entkommen. Aber verstärkt wird in zunehmender Weise auch der Wunsch vieler Zeitgenossen, das eigene Heim als Altersvorsorge zu nutzen.
Idealerweise sollte das Darlehen bis zum Eintritt in den Ruhestand abgezahlt sein, damit der Häuslebauer kostenfrei wohnen kann. Jedoch spielen nicht nur Überlegungen, die auf die Zukunft gerichtet sind, eine Rolle.
Wer weiterhin zufrieden und sorgenfrei leben möchte, sollte für eine solide Finanzierung sorgen. Dazu gehören bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise das Eigenkapital. Auch wenn die Branche mittlerweile Varianten anbietet, die eine Immobilienfinanzierung mit leeren Taschen anpreist, gelten eigene Mittel als immer noch wichtiger Bestandteil. Je höher diese ausfallen, umso weniger Geld muss zusätzlich aufgenommen werden. Hinzu kommt, dass man sich mit einem dicken Portemonnaie eine wesentlich bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Geldgeber verschafft. Als ideal erweisen sich 20 bis 30 Prozent an Eigenkapital, das mit Eigenkapitalersatzleistungen auch noch aufgestockt werden kann.
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Heute schon für die Zukunft vorsorgen- dieser Trend zeichnet sich in verstärkter Weise in allen Bereichen ab. Ohne eine entsprechende private Vorsorge kann wohl niemand mehr sorgenfrei der Zukunft ins Auge blicken.
Die gesetzliche Rente wird bei weitem nicht ausreichen, den gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Wer da in eine eigene Immobilie investiert und rechtzeitig bis zum Ruhestand das Darlehen getilgt hat, kann “mietfrei” wohnen. Wer sich für den Bau oder Kauf einer Immobilie entschieden hat, sollte jedoch eine Finanzierung wählen, die auch weiterhin ein sorgenfreies Leben garantiert. Denn wer nicht realistisch kalkuliert, kann sich mit seiner Finanzierung schnell “überheben”. Finanzielle Engpässe sind dann die Folge, wenn die monatliche Belastung nicht mehr gezahlt werden kann.
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(OVB) Manche Hauseigentümer wundern sich nicht schlecht und sind ziemlich erschrocken, sobald ihnen Post von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf den Tisch des Hauses flattert. Wenn darin so genannte Anliegerbeiträge, etwa für den Ausbau einer am Grundstück entlang laufenden Straße, gefordert werden, kann das schnell etliche Tausend Euro kosten. Um einen solchen Fall ging es kürzlich vor dem Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein in einem Verfahren unter dem Aktenzeichen 9 B 52/04. Kernaussage des Urteils: Immobilieneigentümer müssen selbst dann besagte Anliegerbeiträge für den Ausbau bzw. die Neugestaltung einer Straße zahlen, wenn sie mit den Arbeiten nicht einverstanden sind.
(OVB) Mit den so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen, dabei handelt es sich in der Regel um handwerkliche Arbeiten, können jedes Jahr bis 600 Euro von der eigenen Steuerschuld abgezogen werden. Vor allem Handwerker freuen sich, dies zeichnet sich schon seit längerem ab, über den damit verbundenen Auftragsschub. Aber besonders flexibel sind Steuerzahler beim Abrechnen dieser „haushaltsnahen Dienstleistungen“ nicht. Dies zeigt eine Entscheidung vom Finanzgericht (FG) Nürnberg unter dem Aktenzeichen IV 33/2005. Kernaussage des Urteils: Die handwerklichen Arbeiten müssen, damit der Steuerzahler die Kosten mit dem Finanzamt abrechnen kann, innerhalb des Hauses und dürfen nicht außerhalb ausgeführt werden. Im vorliegenden Fall wollte der Fiskus-Kunde die Kosten einer Textilreinigung Steuern sparend geltend machen. Das allerdings ist nicht erlaubt, so die Nürnberger Finanzrichter.
(OVB) Es gibt beinahe ungezählte Gründe, weshalb Mieter und Wohnungseigentümer Probleme miteinander haben können. Da geht es um Mängel in der Wohnung, um Renovierungen und auch um Mietkürzungen, um einem Hauswirt Beine zu machen. Aber wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Wohnung verkauft worden ist und der Mieter es mit einem neuen Eigentümer zu tun hat? Ein interessantes Urteil kommt in diesem Zusammenhang vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 284/05. Die wichtigsten Aussagen: Hat der Mieter Stress mit seinem Hauswirt, weil tatsächliche oder vermeintliche Mängel an der Wohnung nur unzureichend behoben worden sind, muss er sich nach dem Verkauf der Wohnung mit dem neuen Eigentümer auseinander setzen. Dieser tritt nämlich auch in die Pflichten des Verkäufers ein. Aber: Hatte der Mieter zuvor aus nahe liegenden Gründen, nämlich weil die Mängel nicht sachgerecht behoben worden waren, die Miete gekürzt, so müssen die ausstehenden Zahlungen dem vorherigen Eigentümer und Wohnungsverkäufer überwiesen werden.